§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen ARNDSGN (im Folgenden „Anbieter“) und dem Kunden.
- Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird ausdrücklich differenziert.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Der Anbieter erbringt Dienst- und Werkleistungen in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung sowie damit zusammenhängende laufende Services (z. B. Hosting, SEO-Betreuung).
- Maßgeblich für den Umfang der Leistungen ist das individuell vereinbarte Angebot oder das Pflichtenheft.
§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen (Anzahlungen)
- Bei Projekten mit einem Auftragswert ab 1.000 EUR (netto) ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Netto-Auftragssumme innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss zu leisten.
- Weitere 30 % werden mit Erreichen eines Zwischen-Meilensteins (z. B. Konzept-/Layout-Freigabe) fällig, die Restvergütung mit der Abnahme.
- Der Anbieter ist berechtigt, vor Eingang der Anzahlung keine vertragliche Leistung aufzunehmen; hieraus resultierende Verzögerungen gehen nicht zu seinen Lasten.
§ 4 Abnahme (bei Projektgeschäften / Werkverträgen)
- Nach Fertigstellung stellt der Anbieter die Arbeitsergebnisse zur Abnahme bereit.
- Der Kunde hat die Werke innerhalb von 14 Tagen zu prüfen und die Abnahme zu erklären oder unter Angabe konkreter, wesentlicher Mängel zu verweigern. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
- Erklärt der Kunde innerhalb der Frist keine Abnahme und benennt keine Mängel, gilt das Werk als abgenommen.
- Ist der Kunde Verbraucher, gilt dies nur, wenn der Anbieter zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Mangelangabe verweigerten Abnahme hingewiesen hat.
- Die Abnahme gilt ferner als erklärt, wenn der Kunde die Arbeitsergebnisse produktiv einsetzt (z. B. Live-Schaltung der Website, Nutzung der Designs in Kundenkommunikation).
- Teilabnahmen nach abgeschlossenen Projektphasen sind zulässig und auf Verlangen einer Vertragspartei durchzuführen.
§ 5 Einräumung von Nutzungsrechten
- Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die für den vertraglich vorausgesetzten Nutzungszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Arbeitsergebnissen.
- Dies umfasst — soweit nicht abweichend vereinbart — ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Nutzung auf der vertraglich festgelegten Website/Werbemedien einschließlich der Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung im Internet und Bearbeitung, soweit dies zur bestimmungsgemäßen Verwendung erforderlich ist.
- Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte, die Weitergabe in Teilen oder die Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Medien bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Anbieters und einer gesonderten Vergütung.
- Die Einräumung steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der Vergütung (§ 158 Abs. 1 BGB). Bis dahin ist jede Nutzung untersagt.
- Der Anbieter ist berechtigt, die für den Kunden erstellten Arbeiten im Rahmen der Eigenwerbung (Portfolio, Referenzen, Case Studies online und offline) unter Nennung des Kunden zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht aus berechtigtem Grund widerspricht.
§ 6 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aus einer vom Anbieter übernommenen Garantie bleibt unberührt.
- Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 7 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.
- Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters (Düsseldorf). Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.
Stand: Mai 2026